Auf weitere Konsequenzen der Gerichtsentscheidungen weisen die Fraktionsvorsitzenden von GLH und CDU, Marion Linke und Florian Pohner hin:

„Neben der Erstattung von bereits gezahlten Beiträgen muss die Gemeinde auf
Abwasserbeiträge in Millionenhöhe verzichten, die sie nach Abschluss des
Ausbauprogramme der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung vereinnahmen wollte.Laut einer Auskunft des Gemeindevorstands waren im Mai 2016 noch 7.256.809,53 Euro Abwasserbeiträge zu veranlagen. Da zu dieser Zeit bereits Bescheide beklagt wurden dürften nach Mai 2016 wenig oder gar keine Abwasserbeiträge vereinnahmt worden sein. Da laut Auskunft des Gemeindevorstands nach den verlorenen Prozessen keine Abwasserbeiträge mehr veranlagt werden können ist der Gemeinde offensichtlich ein Vermögensschaden entstanden. Daher ist zu prüfen, wie hoch der entstandene Schaden ist und ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Es bedarf dazu auch eines Konzepts, wie die Ausfälle kompensiert werden können und vor allem einer neuen rechtskonformen Entwässerungssatzung um auch die Erhebung von Abwassergebühren rechtssicher zu machen.“

Dazu wurden am 20. Juli 2023 gemeinsame Anträge von GLH und CDU gestellt und
beschlossen:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, in welcher Höhe auf die Veranlagung von Abwasserbeiträgen, die bisher noch nicht veranlagt wurden, verzichtet werden muss.
Weiterhin ist zu prüfen, ob die Gemeinde Helsa Schadenersatzansprüche geltend machen kann.“

Einstimmig beschlossen

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt , der Gemeindevertretung ein Konzept vorzulegen,
wie die Ausfälle durch zu erstattende Abwasserbeiträge und den Verzicht auf die Erhebung
von Abwasserbeiträgen kompensiert werden können.“

Mit den Stimmen von CDU, GLH und „Die mit Herz“ beschlossen bei Gegenstimmen und
Enthaltungen der SPD

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung bis Oktober 2023 einen
Entwurf einer rechtssicheren Entwässerungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.“

Bei einer Enthaltung aus der SPD , einstimmig beschlossen.
Marion Linke und Florian Pohner erläutern:

„Die in der Debatte aufgestellte Behauptung, durch die in den Abwassergebühren enthaltenen
Abschreibungen seien die Investitionen finanziert worden, kann so nicht stimmen. Hätte die
Gemeinde die Investitionskosten über die Gebühren eingenommen, wie z.B. die Kläranlage,
so hätte sie keine Abwasserbeiträge erheben dürfen. Noch in einem Flyer, der den
Gebührenbescheiden 2016 beigelegt war, hat der Gemeindevorstand alle Bürger darauf
hingewiesen, dass für alle bebauten und bebaubaren Grundstücke Beiträge erhoben werden.
Begründet wurde dies so wörtlich: „den erheblichen Investitionen in Wasserversorgung und
Abwasserversorgung seit Anfang der 1980er Jahre“

Abschließend erklären Marion Linke und Florian Pohner:

„Auch die Finanzierung der Wasserversorgungseinrichtungen ist betroffen. Auch diese
Satzung beruht auf einer Kalkulation, die vom gleichen Büro wie die der Abwasserentsorgung
erstellt wurde.

Daher wurde vorsorglich am 20. Juli 2023 noch folgender Antrag von GLH
und CDU gestellt und einstimmig beschlossen :

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob die aktuelle „Satzung über die
Wasserversorgung der Gemeinde Helsa „rechtskonform ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Gemeindevertretung bis Oktober 2023 ein Entwurf einer rechtssicheren „Satzung über die Wasserversorgung“ zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.“

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pohner & Marion Linke

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